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General terms and conditions

Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen unserer Produkte im gesamten Geschäftsverkehr, auch für solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn sie zuvor von uns schriftlich anerkannt worden sind. Sollten einzelne Bedingungen rechtsunwirksam sein oder aufgehoben werden, wird die Wirksamkeit der anderen dadurch nicht berührt. Der Kunde erkennt unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt unserer Bedingungen schriftlich Widerspruch einlegt.

Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der Fa. STILLE Präzisionsmesstechnik GmbH sind stets freibleibend, sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Gültigkeitsdauer für Angebote beträgt grundsätzlich 3 Monate. Abweichende Fristen werden im Angebot separat ausgewiesen. Verträge oder sonstige rechtsverbindliche Vereinbarungen kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der STILLE Präzisionsmesstechnik GmbH oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Bestellungen, Vertragsänderungen wie auch Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform. Sollte einer Bestellung ein Angebot vorausgegangen sein, so ist dies unbedingt im Bestelltext zu vermerken. Der Besteller übernimmt für die von ihm beizubringenden Unterlagen die alleinige Verantwortung. Der Besteller trägt ebenfalls die Verantwortung dafür, dass von ihm beigestellte Ausführungszeichnungen oder sonstige Unterlagen eventuelle Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Die Firma STILLE Präzisionsmesstechnik ist dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund ihm eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Bestellung Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung des Lieferers, so hat der Besteller ihn schadlos zu halten.

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise gelten in Euro, enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer und sind freibleibend. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk oder Lager, ausschließlich Porto und Verpackung, eventueller Frachtkosten sowie einer Wertversicherung. Die Versandkosten sind gewichtsabhängig. Die Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Dies gilt auch für Teillieferungen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Nachlass von 2% gewährt. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers, sind nicht statthaft.

Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Beschädigung der Ware geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das beauftragte Transportunternehmen auf den Besteller über. Bei Werklieferverträgen ist nicht die förmliche Abnahme Voraussetzung des Gefahrüberganges, sondern die Ablieferung, solange dies nicht ausdrücklich anderweitig in schriftlicher Form vereinbart wurde. Falls eine Abnahme erforderlich ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie ist nach der Meldung durch die Firma STILLE Präzisionsmesstechnik über die Abnahmebereitschaft bzw. unverzüglich zum Abnahmetermin durchzuführen. Beim Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels darf der Besteller die Abnahme nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die der Firma STILLE Präzisionsmesstechnik nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahme-bereitschaft auf den Auftraggeber über.

Versand, Lieferung und Lieferzeit

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Dazu wählen wir den nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Lieferungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Die Firma STILLE Präzisionsmesstechnik GmbH haftet nicht für nachträgliche Mengendifferenzen bei Lieferungen, die gegen reine Quittung zugestellt wurden. Der Empfänger muss sich einen eventuell nicht ordnungsgemäßen Zustand der Ware durch den Frachtführer oder dessen Beauftragten auf dem Frachtbrief sofort bei Übernahme bestätigen lassen. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Besteller kann eine Komplettlieferung fordern. Dies ist im Bestelltext zu vermerken. Die Lieferfristen beginnen mit dem Absenden der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Liefertermine in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Angebotserstellung ermittelte Richtgrößen und somit ohne Berücksichtigung einer kurzfristigen Auslastungsschwankung kalkuliert, was sich in einer letztendlich veränderten Lieferzeit niederschlagen kann. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher vom Kunden vorzunehmender Vertrags-und Mitwirkungspflichten voraus. Angegebene Lieferfristen können sich durch Arbeitskampf oder sonstige Hindernisse, die außerhalb unseres Einwirkungsbereichs liegen, angemessen erhöhen. Bei unzumutbarer Überschreitung der Lieferzeit besteht für den Besteller Rücktrittsrecht.

Eigentumsvorbehalt

Die Firma STILLE Präzisionsmesstechnik behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen des Lieferers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma STILLE Präzisionsmesstechnik GmbH zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder weiterzuverarbeiten. Er tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist widerrufbar. Der Besteller verpflichtet sich, uns im Falle des Zahlungsverzuges unverzüglich den Abnehmer der Vorbehaltsware zu benennen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand ist die Firma STILLE Präzisionsmesstechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

Mängelhaftung

Für die Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften rechnet, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Offensichtliche Mängel sind vom Besteller spätestens 8 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Bestellung als vertragsmäßig angenommen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber 60 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für die zeichnungsgemäße Ausführung. Es wird keine Haftung übernommen für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritter, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Firma STILLE Präzisionsmesstechnik GmbH zurückzuführen sind. Bei Lohnarbeit an Kundenware haften wir ausschließlich mit den Kosten der von uns erbrachten Leistung. Etwaige Kosten einer neuen Vorfertigung oder weiterführende Ansprüche werden von uns abgelehnt und liegen in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für mangelhafte Ware, für die wir haften, leisten wir kostenlos Ersatz. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn die Firma STILLE Präzisionsmesstechnik GmbH innerhalb einer angemessenen Nachfrist den festgestellten und von ihr anerkannten Mangel nicht behoben hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen. Ordnungsgemäß und bestellgerecht gelieferte Waren werden nicht zurückgenommen.

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Rechte und Verbindlichkeiten ist Schmalkalden. Der Gerichtsstand ist Meiningen.